Gutachter-Zentrale24 – Freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger

Unfallgutachten

Ihr Unfallgutachten. Unabhängig, schnell, anerkannt.

Wir dokumentieren Ihren Unfallschaden neutral und sichern Ihren Anspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung – ohne Kosten für Sie als Unfallgeschädigter.

  • kostenfrei bei unverschuldetem Unfall
  • Termin meist innerhalb von 24 Std.
  • unabhängig von Versicherungen

Unabhängigkeit

Warum ein unabhängiger Gutachter?

Nach einem Unfall meldet sich oft schnell die gegnerische Versicherung – mitsamt einem eigenen Gutachter-Vorschlag. Dieser Gutachter wird von der Versicherung beauftragt und bezahlt und arbeitet entsprechend in deren Interesse.

Als Geschädigter haben Sie das Recht, Ihren Gutachter frei zu wählen – dieses Recht auf freie Sachverständigenwahl ist Teil des deutschen Schadensersatzrechts. Sie müssen keinen Vorschlag der Versicherung annehmen.

Wir sind an keine Versicherung, Werkstatt oder Autohaus gebunden. Unser Gutachten dokumentiert Ihren Schaden neutral und ausschließlich in Ihrem Interesse – das ist die Grundlage für eine faire Regulierung.

100 %

unabhängig von Versicherungen und Werkstätten

0 €

Kosten für Sie bei unverschuldetem Unfall

Einordnung

Wann brauchen Sie ein Unfallgutachten?

Nicht jeder Schaden erfordert ein vollständiges Gutachten. Diese Anzeichen sprechen dafür:

  • Schaden oberhalb der Bagatellgrenze

    Ab einem Schaden von rund 750–1.000 Euro empfiehlt sich ein vollständiges Gutachten statt eines reinen Kostenvoranschlags.

  • Unklare oder strittige Schuldfrage

    Ein neutrales Gutachten dokumentiert den Schaden nachvollziehbar und stärkt Ihre Position gegenüber der gegnerischen Versicherung.

  • Verdacht auf verdeckte Schäden

    Nicht jeder Schaden ist von außen sichtbar. Wir prüfen auch technische und sicherheitsrelevante Bauteile.

  • Wertminderung zu erwarten

    Bei neueren oder hochwertigen Fahrzeugen entsteht oft eine merkantile Wertminderung, die separat geltend gemacht werden kann.

  • Die Versicherung reguliert zu niedrig

    Ein eigenes Gutachten ist Ihr wirksamstes Mittel gegen eine zu niedrig angesetzte Schadensregulierung.

  • Reparaturfähigkeit ist unklar

    Wir stellen fest, ob sich die Reparatur lohnt oder ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

Bei sehr geringen Bagatellschäden reicht mitunter ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt. Im Zweifel schätzen wir das am Telefon kurz und kostenfrei für Sie ein – rufen Sie uns einfach an. Suchen Sie stattdessen eine reine Wertermittlung ohne Unfall? Dann hilft Ihnen unsere Fahrzeugbewertung weiter.

So einfach geht's

In drei Schritten zu Ihrem Gutachten

Sie melden den Schaden – ich kümmere mich um den Rest. Schnell, persönlich und ohne unnötige Umwege.

  1. 01

    Kontakt aufnehmen

    Anrufen oder Formular ausfüllen – Rückmeldung in der Regel innerhalb von 2 Stunden an Werktagen.

  2. 02

    Vor-Ort-Termin

    Wir kommen zu Ihnen, an den Unfallort oder in die Werkstatt Ihrer Wahl – meist innerhalb von 24 Stunden.

  3. 03

    Gutachten erhalten

    Das schriftliche Gutachten erreicht Sie in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden per E-Mail und Post.

Ihre Vorteile

Warum Mandanten uns wählen

  • Unabhängig

    Wir sind an keine Versicherung gebunden. Sie wählen uns – das ist Ihr gutes Recht als Unfallgeschädigter.

  • Schnell

    Terminvereinbarung meist innerhalb von 24 Stunden, Gutachten innerhalb von 24–48 Stunden nach der Begutachtung.

  • Vor Ort im Würmtal

    Wir kommen zu Ihnen – nach Hause, an den Unfallort oder in die Werkstatt Ihrer Wahl in München und Umgebung.

  • Anerkannt

    Unsere Gutachten erfüllen die anerkannten Standards und werden von Versicherungen und Gerichten akzeptiert.

FAQ

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Was kostet ein Unfallgutachten für mich als Geschädigten?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung die vollen Kosten – das ist Teil Ihres Schadensersatzanspruchs. Sie legen zunächst nichts aus, wir rechnen in der Regel direkt mit der Versicherung ab.

Was ist die Bagatellgrenze und betrifft sie mich?

Bei sehr geringen Schäden (grob ab rund 750–1.000 Euro) reicht manchmal ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt aus, ein vollständiges Gutachten ist dann nicht zwingend nötig. Im Zweifel schätzen wir das am Telefon kurz und kostenfrei für Sie ein.

Wie lange dauert die Begutachtung vor Ort?

Die eigentliche Besichtigung und Vermessung des Fahrzeugs dauert in der Regel 20 bis 40 Minuten, je nach Schadensumfang. Das schriftliche Gutachten folgt danach innerhalb von 24–48 Stunden.

Was, wenn die gegnerische Versicherung die Zahlung verweigert?

Unser Gutachten ist eine belastbare, nachvollziehbare Grundlage für Ihren Anspruch. Bei anhaltenden Streitfällen empfehlen wir zusätzlich die Einbindung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht – wir stimmen uns auf Wunsch direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Brauche ich einen Anwalt zusätzlich zum Gutachten?

Nicht zwingend bei klaren, unstrittigen Fällen. Bei Streit über die Schuldfrage oder bei Personenschäden empfiehlt sich zusätzlich anwaltliche Beratung – häufig über Ihre Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko für Sie.

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Bei einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Gutachterkosten grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung getragen.