Leistungen
Drei Leistungen, ein Anspruch: Neutralität
Ob nach einem Unfall, vor einem Verkauf oder für Ihren Oldtimer – ich dokumentiere Fahrzeugwerte und -schäden unabhängig und nachvollziehbar.
- unabhängig
- persönlich erreichbar
- im Würmtal & München
Unsere Leistungen
Kompetenz, auf die Sie sich verlassen können.
Unfallgutachten
Detaillierte Schadensanalyse und Bewertung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wertgutachten
Marktgerechte Bewertung für Verkauf, Ankauf oder Versicherung.
Oldtimergutachten
Professionelle Bewertung für klassische Fahrzeuge und Sammlerstücke.
Beweissicherung
Sicherung von Schäden und Mängeln mit nachvollziehbarer Dokumentation.
Ihre Vorteile
Warum Mandanten uns wählen
Unabhängig
Wir sind an keine Versicherung gebunden. Sie wählen uns – das ist Ihr gutes Recht als Unfallgeschädigter.
Schnell
Terminvereinbarung meist innerhalb von 24 Stunden, Gutachten innerhalb von 24–48 Stunden nach der Begutachtung.
Vor Ort im Würmtal
Wir kommen zu Ihnen – nach Hause, an den Unfallort oder in die Werkstatt Ihrer Wahl in München und Umgebung.
Anerkannt
Unsere Gutachten erfüllen die anerkannten Standards und werden von Versicherungen und Gerichten akzeptiert.
FAQ
Häufige Fragen zu den Leistungen
Wer zahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung die vollen Kosten des Gutachtens – für Sie entstehen keine Kosten. Das Recht auf ein eigenes, unabhängiges Gutachten steht Ihnen als Geschädigtem gesetzlich zu. Bei einer Mithaftung oder unklarer Sachlage klären wir die Kostenübernahme vorab telefonisch mit Ihnen.
Muss ich zur Werkstatt oder kommen Sie zu mir?
Wir kommen zu Ihnen – nach Hause, an den Unfallort, ins Büro oder in die Werkstatt Ihrer Wahl. Ein Termin im Würmtal oder in München lässt sich meist innerhalb von 24 Stunden vereinbaren.
Wie schnell bekomme ich das Ergebnis?
Nach der Begutachtung vor Ort erhalten Sie das schriftliche Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden per E-Mail und Post – inklusive Schadenskalkulation, Fotodokumentation und Wertminderung.
Was, wenn die Versicherung einen eigenen Gutachter schickt?
Sie sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu beauftragen. Die freie Gutachterwahl ist Ihr gutes Recht als Geschädigter – ein unabhängiges Gutachten schützt Sie davor, dass der Schaden zu niedrig angesetzt wird.
Gilt das Gutachten auch vor Gericht?
Ja. Unsere Gutachten werden nach anerkannten Standards erstellt und sind bei Streitfällen vor Gericht als Beweismittel verwertbar. Bei Bedarf stehen wir auch für gerichtliche Rückfragen zur Verfügung.
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Welche Leistung passt zu Ihnen?
Rufen Sie kurz an – ich ordne Ihre Situation gerne unverbindlich ein.
Direkter Kontakt
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Bei einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Gutachterkosten grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung getragen.
- +49 172 7397018
- Termine: Nach Vereinbarung
