Gutachter-Zentrale24 – Freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger

Leistungen

Drei Leistungen, ein Anspruch: Neutralität

Ob nach einem Unfall, vor einem Verkauf oder für Ihren Oldtimer – wir dokumentieren Fahrzeugwerte und -schäden unabhängig und nachvollziehbar.

  • unabhängig
  • persönlich erreichbar
  • im Würmtal & München

Ihre Vorteile

Warum Mandanten uns wählen

  • Unabhängig

    Wir sind an keine Versicherung gebunden. Sie wählen uns – das ist Ihr gutes Recht als Unfallgeschädigter.

  • Schnell

    Terminvereinbarung meist innerhalb von 24 Stunden, Gutachten innerhalb von 24–48 Stunden nach der Begutachtung.

  • Vor Ort im Würmtal

    Wir kommen zu Ihnen – nach Hause, an den Unfallort oder in die Werkstatt Ihrer Wahl in München und Umgebung.

  • Nachvollziehbar

    Wir dokumentieren Fahrzeugdaten, Schäden, Kalkulation und Fotos strukturiert in einem schriftlichen Gutachten.

FAQ

Häufige Fragen zu den Leistungen

Wer zahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall können erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden gehören. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt unter anderem von der Haftungsfrage, der Schadenhöhe und der Erforderlichkeit ab. Bei einer Mithaftung oder unklaren Sachlage klären wir die Kostenfrage vor der Beauftragung mit Ihnen.

Muss ich zur Werkstatt oder kommen Sie zu mir?

Wir kommen zu Ihnen – nach Hause, an den Unfallort, ins Büro oder in die Werkstatt Ihrer Wahl. Ein Termin im Würmtal oder in München lässt sich meist innerhalb von 24 Stunden vereinbaren.

Wie schnell bekomme ich das Ergebnis?

Nach der Begutachtung vor Ort erhalten Sie das schriftliche Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden per E-Mail und Post – inklusive Schadenskalkulation, Fotodokumentation und Wertminderung.

Was, wenn die Versicherung einen eigenen Gutachter schickt?

Sie können einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Bei unklarer Haftung oder einem möglichen Bagatellschaden klären wir vor der Beauftragung mit Ihnen, ob die Gutachterkosten voraussichtlich erstattungsfähig sind.

Kann das Gutachten in einem Streitfall verwendet werden?

Das Gutachten dokumentiert Fahrzeugdaten, Schadenumfang, Kalkulation und Fotos strukturiert und nachvollziehbar. Ob und mit welchem Beweiswert es in einem konkreten Verfahren berücksichtigt wird, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

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Welche Leistung passt zu Ihnen?

Rufen Sie kurz an – wir ordnen Ihre Situation gerne unverbindlich ein.

Direkter Kontakt

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Bei einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Gutachterkosten grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung getragen.