Ablauf
Vom Anruf zum fertigen Gutachten
Transparenz beginnt beim Ablauf: So genau läuft die Zusammenarbeit mit mir ab, in drei nachvollziehbaren Schritten.
- Rückmeldung meist in 2 Std.
- Termin meist in 24 Std.
- Gutachten in 24–48 Std.
So einfach geht's
In drei Schritten zu Ihrem Gutachten
Sie melden den Schaden – ich kümmere mich um den Rest. Schnell, persönlich und ohne unnötige Umwege.
- 01
Kontakt aufnehmen
Anrufen oder Formular ausfüllen – Rückmeldung in der Regel innerhalb von 2 Stunden an Werktagen.
- 02
Vor-Ort-Termin
Wir kommen zu Ihnen, an den Unfallort oder in die Werkstatt Ihrer Wahl – meist innerhalb von 24 Stunden.
- 03
Gutachten erhalten
Das schriftliche Gutachten erreicht Sie in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden per E-Mail und Post.
Ihre Vorteile
Warum Mandanten uns wählen
Unabhängig
Wir sind an keine Versicherung gebunden. Sie wählen uns – das ist Ihr gutes Recht als Unfallgeschädigter.
Schnell
Terminvereinbarung meist innerhalb von 24 Stunden, Gutachten innerhalb von 24–48 Stunden nach der Begutachtung.
Vor Ort im Würmtal
Wir kommen zu Ihnen – nach Hause, an den Unfallort oder in die Werkstatt Ihrer Wahl in München und Umgebung.
Anerkannt
Unsere Gutachten erfüllen die anerkannten Standards und werden von Versicherungen und Gerichten akzeptiert.
FAQ
Häufige Fragen zum Ablauf
Wer zahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung die vollen Kosten des Gutachtens – für Sie entstehen keine Kosten. Das Recht auf ein eigenes, unabhängiges Gutachten steht Ihnen als Geschädigtem gesetzlich zu. Bei einer Mithaftung oder unklarer Sachlage klären wir die Kostenübernahme vorab telefonisch mit Ihnen.
Muss ich zur Werkstatt oder kommen Sie zu mir?
Wir kommen zu Ihnen – nach Hause, an den Unfallort, ins Büro oder in die Werkstatt Ihrer Wahl. Ein Termin im Würmtal oder in München lässt sich meist innerhalb von 24 Stunden vereinbaren.
Wie schnell bekomme ich das Ergebnis?
Nach der Begutachtung vor Ort erhalten Sie das schriftliche Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden per E-Mail und Post – inklusive Schadenskalkulation, Fotodokumentation und Wertminderung.
Was, wenn die Versicherung einen eigenen Gutachter schickt?
Sie sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu beauftragen. Die freie Gutachterwahl ist Ihr gutes Recht als Geschädigter – ein unabhängiges Gutachten schützt Sie davor, dass der Schaden zu niedrig angesetzt wird.
Gilt das Gutachten auch vor Gericht?
Ja. Unsere Gutachten werden nach anerkannten Standards erstellt und sind bei Streitfällen vor Gericht als Beweismittel verwertbar. Bei Bedarf stehen wir auch für gerichtliche Rückfragen zur Verfügung.
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Rückmeldung innerhalb von 2 Stunden an Werktagen.
Direkter Kontakt
Jetzt Gutachten anfragen
Rufen Sie mich direkt an, schreiben Sie per WhatsApp oder nutzen Sie das Formular. Sie sprechen immer direkt mit mir.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Gutachterkosten grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung getragen.
- +49 172 7397018
- Termine: Nach Vereinbarung
